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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 2745/10

Datum:
14.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 2745/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0114.25K2745.10.00
 
Schlagworte:
Nutzungsuntersagung unmittelbarer Zwang Versiegelung
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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