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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 183/11

Datum:
31.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 L 183/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0531.24L183.11.00
 
Schlagworte:
Wohnsitzauflage länderübergreifend Beiladung örtliche Zuständigkeit
Normen:
==§§ 65 VwGO; 61 I 1, 3; 12 V 1 AufenthaltG Art. 6 GG, Art. 8 EMRK
Leitsätze:

Die länderübergreifende Änderung der Wohnsitzauflage muß gegen die aufnehmende Behörde erstritten werden.

 
Tenor:

Der Antrag wird einschließlich des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,- Euro festgesetzt.

 
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