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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 L 24/11

Datum:
21.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 L 24/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0221.23L24.11.00
 
Schlagworte:
Obdachlosenunterkunft Obdach Plus psychische Erkrankungen Streit unter Bewohner Ermessen Einschreiten Entmietungsterror Betreten der Unterkunft Hausordnung
Normen:
VwGO § 123; VwGO § 114; OBG § 14 Abs 1
Leitsätze:

1. Einzelfall einer wohl an einer paranoid-halluzinatorischen Psychose erkrankten Bewohnerin einer städtischen Obdachlosenunterkunft, die mit sozialarbeiterischer Betreuung durch Sozialamt und Gesundheitsamt betrieben wird, die im einstweiligen Rechtsschutz von der die Unterkunft betreibenden Stadt u.a. verlangte, gegen angebliche Störungen durch einen ebenfalls psychisch kranken Nachbarn einzuschreiten, "Entmietungsterror" einzustellen usw.

2. Ein Bewohner einer städtischen Obdachlosenunterkunft hat bei Störungen und Auseinandersetzungen der Bewohner untereinander gegen den Träger lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung darüber, wie dieser mit den Auseinandersetzungen umgeht.

 
Tenor:

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2500,00 Euro festgesetzt.

 
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