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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 927/10

Datum:
09.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 927/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0509.23K927.10.00
 
Schlagworte:
Friedhofsgebühren kirchlicher Friedhofsträger Gebührenordnung Gebührenbescheid Gebührenschulder fehlende Schuldnerregelung unwirksame Gebührensatzung Fälligkeitsregelung
Normen:
VwGO § 40 Abs 1 S 1; KAG § 1; KAG § 2
Leitsätze:

Eine Gebührenordnung für die Benutzung eines kirchlichen Friedhofs ist unwirksam, wenn sie keine Regelungen darüber enthält, wer Schuldner der Gebühren ist und wann die Gebühren fällig werden.

 
Tenor:

Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 12. Januar 2010 zum Bu-chungszeichen 000 bezogen auf das Grab Nr. 000 im Feld XX auf dem katholischen Friedhof der Be¬klagten wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicher¬heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwen¬den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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