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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 6624/08

Datum:
22.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 6624/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0722.23K6624.08.00
 
Schlagworte:
Versorgungsehe Vermutung Krebserkrankung Kenntnis von Erkrankung Nottrauung im Krankenhaus langjährige Partnerschaft
Normen:
BeamtVG § 19 Abs 1 S 2 Nr 1
Leitsätze:

1. Einzelfall, in dem das Gericht die Vermutung einer Versor-gungsehe aufgrund einer Ehedauer von unter einem Jahr nach Beweis-aufnahme nicht als widerlegt angesehen hat (langjährige nichtehe-liche Partnerschaft - Erkrankung an einem Rektumkarzinom 2005 - Feststellung von mulitplen Metastasen Anfang März 2007 - standes-amtliche Nottrauung im Krankenhaus am 16.03.2007 kurz vor Gehirn-operation wegen Hirntumor - Tod nach fortschreitender permanenter Verschlechterung 11 Monate nach der Eheschließung.)

2. Neben der indiziellen Wirkung der Kenntnis von einer lebens-bedrohlichen Erkrankung bei der Eheschließung spricht auch eine im Krankenhaus erfolgende Nottrauung regelmäßig gegen die Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig voll-streckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht das be¬klagte Land vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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