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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 4308/09

Datum:
16.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 4308/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0516.23K4308.09.00
 
Tenor:

Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 12. Juni 2009 wird aufge-hoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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