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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 3310/09

Datum:
12.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 3310/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0912.23K3310.09.00
 
Schlagworte:
Dienstunfall Unfallruhegehalt Anerkennung Zurruhesetzung Eintritt in den Ruhestand Entlassung auf Antrag
Normen:
BeamtVG § 36 Abs 1
Leitsätze:

Es ist ausgeschlossen, dass einem bestandskräftig auf eigenen Antrag entlassenen ehemaligen Beamten, der in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert worden ist, ein Unfallruhegehalt zusteht. Unabhängig von anderen Voraussetzungen des Anspruchs kann eine bestandskräftige Entlassung nicht nachträglich durch eine Zurruhesetzung ersetzt werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig voll-streckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht das be¬klagte Land vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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