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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 2822/10.A

Datum:
10.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 2822/10.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1010.23K2822.10A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 8. April 2010 (Az.: 0000000-283) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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