Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 2034/11.A

Datum:
26.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 2034/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0526.21K2034.11A.00
 
Schlagworte:
Asylanspruch Einreise sicherer Drittstaat Griechenland Selbsteintrittsrecht Dublin-II-Verordnung
Normen:
AsylVfG § 26a; Dublin-II-Verordnung Art. 3 Abs. 2
Leitsätze:
Eine Anerkennung als Asylberechtigter nach Art. 16a Abs. 1 GG trotz Einreise über Griechenland ist gemäß § 26a Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 AsylVfG möglich, da das Bundesamt das Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 3 Abs. 2 der Dublin-II-Verordnung ausgeübt hat.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 14. März 2011 verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzuerkennen und ihm die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank