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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 7697/09

Datum:
21.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 7697/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0321.20K7697.09.00
 
Schlagworte:
Vorgezogene Altersrente Insolvenz Insolvenzmasse Antragsrecht des Insolvenzverwalters Versorgungswerk
Normen:
§ 80 Abs. 1 InsO; § 36 InsO; § 857 ZPO; Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung
Leitsätze:

1. Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, gegenüber einem berufsständischen Versorgungswerk für den Insolvenzschuldner eine vorgezogene Altersrente zu beantragen.

2. Der Anspruch auf Zahlung der Altersrente fällt in die Insolvenzmasse.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache insoweit erledigt ist, als der Kläger Auskunft über die Höhe der Herrn I seit dem 1. Dezember 2007 zustehenden monatlichen Altersrente begehrt hat.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten für den jeweiligen Vollstreckungsschuldner gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betra¬ges vorläufig vollstreckbar.

 
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