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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 804/11

Datum:
24.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 804/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0524.1L804.11.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird untersagt, in der Fraktionssitzung am 24. Mai 2011 über eine Abwahl von Mitgliedern des Fraktionsvorstandes abzustimmen und Neu- oder Ergänzungswahlen zum Fraktionsvorstand durchzuführen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin zu 2/3 und die Antragsteller zu 1/3.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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