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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 3661/11

Datum:
11.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 3661/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1111.18K3661.11.00
 
Leitsätze:

Ein Anspruch gehörloser Eltern auf Kostenübernahme gegen den Schulträger betreffend die Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschern aus Anlass des Besuchs von Elternabenden, auf denen die Eltern insbesondere über den Leistungsstand ihres Kindes mündlich informiert werden, besteht in Nordrhein-Westfalen nicht. Er ergibt sich mangels ausdrücklicher Regelung insoweit nicht aus dem SchulG NRW und auch nicht aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) NRW, weil es sich bei Elternabenden nicht um Verwaltungsverfahren im Sinne des § 9 VwVfG NRW handelt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner,

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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