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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 3554/11

Datum:
07.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 3554/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1207.18K3554.11.00
 
Schlagworte:
Platzverweisung Verteilen von Flugblättern Werksgelände öffentliche Verkehrsfläche
Normen:
PolG NRW § 34 Abs 1
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Platzverweisung der Einsatzkräfte des Beklagten gegen den Kläger zu 1. am 25. März 2011 gegen 14.25 Uhr vor Tor 6 der Beigeladenen in P-T, T1¬straße 1, rechtswidrig war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungs-fähig sind.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betra-ges abwenden, wenn nicht der jeweilige Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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