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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 2679/11

Datum:
09.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 2679/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1109.18K2679.11.00
 
Schlagworte:
Untersagung der Hundehaltung gefährlicher Hund Rassegutachten
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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