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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 L 698/11.A

Datum:
26.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 L 698/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0426.17L698.11A.00
 
Tenor:

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung ver-pflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde der Stadt N mitzu¬teilen, dass vor einer erneuten Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylVfG eine Abschiebung des Antragstellers nicht erfolgen darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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