Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 5437/10

Datum:
15.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 5437/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1115.17K5437.10.00
 
Schlagworte:
gewerbliche Sammlung, Altpapier, Entsorgung, Verwertungsabfall, Überlassungspflicht, Blaue Tonne
Normen:
KrW-/AbfG § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
Leitsätze:

Da es dem Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen frei steht, ob er seine Verwertungsabfälle einer zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung im Sinne des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 KrW-/AbfG überlässt oder nicht, muss das gemeinnützige oder gewerbliche Angebot als solches erkennbar sein.

 
Tenor:

Buchstabe a Ziffer 2 und Buchstabe c der Ordnungsverfügung des Kreises O vom 14. Juli 2010 werden aufgehoben. Im Übri¬gen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 80 %, der Beklagte 20 % der Kosten des Verfah-rens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank