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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 L 1843/10

Datum:
24.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 1843/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0124.16L1843.10.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vor-läufig untersagt, Straßenbauarbeiten auf den Grundstücken G1, G2, G3,G4 und G5 durch¬zuführen, soweit nicht Teilflächen betroffen sind, die sich aus den Beschlüssen der Bezirksregierung E zur vorzeitigen Besitzeinweisung vom 3. August 2010, 16. August 2010 und 10. September 2010 ergeben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 850,00 Euro festgesetzt.

 
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