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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 4842/08

Datum:
20.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 4842/08
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0520.15K4842.08.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage durch die Klägerin zu 4.) zurückgenommen wurde.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger zu 1.) bis 4.) tragen die Kosten des Verfahrens, die bis zur Klagerücknahme durch die Klägerin zu 4.) entstanden sind, jeweils zu 1/4. Die nach der teilweisen Klagerücknahme entstandenen Mehr-kosten tragen die Kläger zu 1.) bis 3.) und zwar jeweils zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Si-cherheit in Höhe in derselben Höhe leistet.

 
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