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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2161/10

Datum:
09.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 2161/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0209.13L2161.10.00
 
Schlagworte:
Beamter Dienstpostenübertragung Umsetzung Übertragung zusätzlicher Aufgabebn Bestenauslese Organisationsentscheidung Organisationsermessen
Leitsätze:

Die Übertragung von zusätzlichen Aufgaben (hier der Leitung eines Referats) zusätzlich zu den bereits übertragenen Aufgaben (hier der Leitung einer Gruppe) ist keine Dienstpostenübertragung, die nach den Grundsätzen der Bestenauslese auszurichten sein kann. Vielmehr handelt es sich insoweit um eine Organisationsentscheidung des Dienstherren, die dieser nach seinem freien, nur durch das Willkürverbot begrenzten Organisationsermessen treffen kann.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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