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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 4141/10

Datum:
19.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 4141/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0119.13K4141.10.00
 
Schlagworte:
Fürsorgepflichtverletzung Schadensersatz Nichtbeförderung Personalrat
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfah-ren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leis¬tet.

 
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