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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3866/10

Datum:
06.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 3866/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0506.13K3866.10.00
 
Schlagworte:
Beihilfe Versorgungsempfänger Pflegebedürftigkeit vollstationäre Pflege Fürsorgepflicht Verletzung Wesenskern Eigenbehalt Bruttobeträge
Leitsätze:

Zur Frage eines Beihilfeanspruchs wegen der Verletzung der Fürsorgepflich in ihrem Wesenskern in einem Fall der vollstationären Pflege; hier verneint, weil der Eigenbehalt von 30% der Einnahmen nur geringfügig unterschritten wird

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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