Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 3243/10

Datum:
18.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 3243/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0318.13K3243.10.00
 
Schlagworte:
Bundesbeamter Deutsche Bahn AG Dienstreise Firmenreise Richtlinie Weisung
Leitsätze:

1. Ansprüche eines der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamten bemessen sich nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes. Die in der Richtlinie Firmenreisen der Deutschen Bahn AG enthaltenen Bestimmungen finden nur insoweit Anwendung, als das Bundesreisekostengesetz oder andere reisekostenrechtlichen Vorschriften hierfür Raum lassen.

2. Bei den in Ziffer 3.1 der Richtlinie (Vorrang der Benutzung kostenloser Beförderungsmittel des DB Konzerns) und Ziffer 3.4 der Richtlinie Firmenreise (Genehmigungspflicht der Benutzung eines privaten Pkw) enthaltenen Vorgaben handelt es sich um Weisungen des Dienstherrn, die allgemein für die Durchführung von Dienstreisen getroffen worden sind. Ihre Nichtberücksichtigung schließt die Notwendigkeit der durch das weisungswidrige Verhalten entstandenen Reisekosten aus.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwen¬den, wenn nicht das beklagte Bundeseisenbahnvermögen vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank