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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 2262/11

Datum:
21.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2262/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1121.13K2262.11.00
 
Schlagworte:
Fürsorgepflicht Schadensersatz Hinweispflicht Schwerbehinderung Antrag Feststellung Zurruhesetzung Altersteilzeit im Blockmodell
Leitsätze:

Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn bei Kenntniserlangung von ei-nem Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft in einem Fall der bevorstehenden Zurruhesetzung

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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