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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1193/10.A

Datum:
19.08.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammr
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1193/10.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0819.13K1193.10A.00
 
Normen:
AsylVfG § 73 abs 1
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. Januar 2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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