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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 7810/10

Datum:
24.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 7810/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1124.11K7810.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) und 3) sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä-ger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Beigeladene zu 1) vor der Vollstreckung Si-cherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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