Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 258/10

Datum:
01.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 258/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1201.11K258.10.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 A 529/12
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 10. Dezember 2009 (Az 105.28-2398/07) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Gerichtskosten zur Hälfte und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin; der Beigeladene trägt die Gerichtskosten zur Hälfte und seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte bzw. der Beigeladene darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank