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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 9158/10

Datum:
26.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 9158/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1026.10K9158.10.00
 
Schlagworte:
Auslandseinsatz Beförderung gesundheitliche Eignung Soldat
Normen:
AGG § 8 Abs 1; EinsatzWVG § 4; EinsatzWVG § 5 Abs 1; SG § 3 Abs 2; SG § 31
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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