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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 473/09

Datum:
03.08.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 473/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0803.10K473.09.00
 
Schlagworte:
Arbeitsplätze gewerbliche Interessen oberirdisches Gewässer Verfüllung Verschlechterungsverbot volkswirtschaftliche Bedeutung
Normen:
WHG a.F. § 25a; WHG a.F. § 25b; WHG a.F. § 25d; WHG n.F. § 30; WHG n.F. § 31
Leitsätze:

Gewerbliche Interessen rechtfertigen die teilweise Aufhebung eines oberirdischen Gewässers allenfalls bei volkswirtschaftlicher Bedeutung (hier: verneint)

 
Tenor:

Der der Beigeladenen erteilte Planfeststellungsbeschluss des Landrates des Kreises L vom 11. Dezember 2008 in der Fassung des Planänderungsbeschlusses vom 6. Juli 2011 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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