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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 2776/11

Datum:
13.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2776/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0913.10K2776.11.00
 
Schlagworte:
Datenschutz Disziplinarverfahren Ermahnung
Normen:
BBG § 67 Abs 1; BBG § 67 Abs 2 S 1 Nr 1; BDG § 18
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der durch die Anrufung des Verwaltungsgerichts Münster entstandenen Mehr-kosten, die die Beklagte zu tragen hat.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be¬klagte vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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