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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 10 K 2164/11

Datum:
01.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2164/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0701.10K2164.11.00
 
Schlagworte:
Dienstzeugnis qualifiziert Vertretungsprofessur
Normen:
LBG NRW § 93 Abs 2 S 2
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein formgerechtes, wahr-heitsgemäß vollständiges und wohlwollendes qualifiziertes Dienst-zeugnis über seine Tätigkeiten und Leistungen als Vertretungs¬pro-fessor für Empirische Bildungsforschung während des Zeit¬raumes vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. März 2010 (Wintersemester 2009/2010) bei der Be¬klagten auszu¬stellen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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