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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 5 K 1169/10

Datum:
11.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 1169/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1111.5K1169.10.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra¬ges abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher¬heit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betra¬ges leistet.

 
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