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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 67/10

Datum:
01.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 67/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0401.2L67.10.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, zwei der im Januar 2010 freien Be¬förderungsstellen der Be-soldungsgruppe A 11 BBesG mit den Bei¬geladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechts-auffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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