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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 576/10

Datum:
02.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 576/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0702.2L576.10.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung Schwerbehinderung Berücksichtigung
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, die dem Landrat des O als Kreispolizei¬behörde für März 2010 zugewiesene Beförderungsplanstelle der Be¬soldungs¬gruppe A 11 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechts¬auffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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