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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 523/10

Datum:
16.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 523/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0716.2L523.10.00
 
Schlagworte:
Erfolgreiches Durchlaufen eines "Eignungsfeststellungsverfahrens" als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Bewerbung um eine Schulleiterstelle. Rechtliche Bedenken gegen die Regelung des "Eignungsfeststellungsverfahrens" durch Runderlass und gegen die Ermittlung der Eignung durch ein Assessment-Center-Verfahren. Zulassung einer Ausnahme von dem Erfordernis des "Eignungsfeststellungsverfahrens" zugunsten des Beigeladenen, die mit dem Wortlaut des Runderlasses nicht im Einklang steht.
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, die Stelle des Leiters des Städtischen L-Gymnasiums in L1 (Besoldungsgruppe A 16 BBesO) mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstel¬lers um diese Stelle unter Beach¬tung der Rechtsauffassung des Ge¬richts eine erneute Entscheidung getroffen worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500, Euro festgesetzt.

 
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