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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 444/10

Datum:
20.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 444/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0520.2L444.10.00
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, vier der dem Polizeipräsidium E im ersten Quartal 2010 zugewiesenen und noch freien Be¬förderungsstellen der Besol-dungsgruppe A 11 BBesG mit den Bei¬geladenen zu besetzen, bis un-ter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit eine er-neute Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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