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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 323/10

Datum:
27.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 323/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0427.2L323.10.00
 
Leitsätze:

Zur Plausibilisierung einer mit einem durchschnittlichen Prädikat (3 Punkte) abschließenden dienstlichen Regelbeurteilung im Bereich der Polizei, nachdem der Beamte in der Vorbeurteilung im niedrigeren Statusamt noch mit der Spitzennote (5 Punkte) beurteilt worden war.

Begründung des Abweichens des Endbeurteilers von dem Beurteilungsvorschlag des Erstbeurteilers.

Feststellung eines Qualifikationsunterschieds aufgrund "inhaltlicher Auswertung" einer dienstlichen Beurteilung bei gleichem Gesamturteil.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme au-ßergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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