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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 322/10

Datum:
21.04.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 322/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0421.2L322.10.00
 
Schlagworte:
Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich; dienstliche Beurteilung; Plausibilisierung; Beigeladene; Vergleichsgruppe
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2; BeamtStG § 9; LBG NRW § 20 Abs. 6
Leitsätze:

Der Vergleich einer im niedrigeren Statusamt erstellten dienstlichen Beurteilung mit einer im höheren Statusamt erstellten Beurteilung unter Berücksichtigung eines "Abschlages" von 2 Punkten bedarf der besonderen Plausibilisierung. Auf eine wegen fehlender Plausibilisierung fehlerhafte Auswahlentscheidung kann sich ein Beamter aber dann nicht mit Erfolg berufen, wenn auszuschließen ist, dass bei Vermeidung des Fehlers gerade er befördert wird, wobei in die insoweit anzustellende Betrachtung nicht lediglich die Beigeladenen des Verfahren nach § 123 VwGO einzubeziehen sind, sondern auch sonstige Konkurrenten.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme au-ßergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, welche dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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