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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1588/10

Datum:
17.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1588/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:1217.2L1588.10.00
 
Schlagworte:
Leistungsvergleich dienstliche Beurteilung Aktualität der Beurteilung
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung auf-gegeben, die Stelle des Realschulkonrektors an der Abendrealschule S nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechts¬auf-fassung des Gerichts erneut entschieden ist.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin je zur Hälfte. Im übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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