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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 137/10

Datum:
15.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 137/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0315.2L137.10.00
 
Leitsätze:

Zum Erfordernis der Dokumentation der wesentlichen Erwägungen einer Beförderungsauswahlentscheidung.

Sollen die Leistungen eines Beamten, der im Anschluss an die Vorbeurteilung befördert worden ist, nunmehr (in einem fünfstufigen Notensystem) mit einem um zwei Notenstufen schlechteren Gesamtergebnis beurteilt werden, bedarf dies der Darlegung plausibler Gründe.

Zum Vergleich dienstlicher (Vor-)Beurteilungen, die zu unterschiedlichen Statusämtern erstellt worden sind.

 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung un-tersagt, 14 der im Januar 2010 und eine der im März 2010 freien Beförderungsstellen der Besoldungsgruppe A 11 BBesG mit den Bei-geladenen zu besetzen, bis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts insoweit eine erneute Auswahlentscheidung getroffen worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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