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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7973/09

Datum:
23.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 7973/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0323.2K7973.09.00
 
Schlagworte:
Einstellung Beamtenverhältnis auf Probe Höchstaltersgrenze
Leitsätze:

Die Bestimmungen der LVO NRW über die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe in der seit dem 18.07.2009 geltenden Fassung sind mit höherrangigem Recht verein-bar, werden insbesondere den Anforderungen der Urteile des BVerwG vom 19.02.2009 - 2 C 18.07 - u.a. gerecht.

Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Überschreiten der Höchst-altersgrenze oder eine Ausnahme von dieser zuzulassen ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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