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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 5578/09

Datum:
25.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 5578/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0525.2K5578.09.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung; Plausibilität
Leitsätze:

Es bedarf einer besonderen Plausibilisierung, wenn die dienstliche Beurteilung eines Polizeivollzugsbeamten, der in der letzten Beurteilung vor seiner Beförderung noch die Spitzennote (5 Punkte) erhalten hat, nur noch durchschnittlich (3 Punkte) ausfällt. Hier: Einzelfall einer hinreichenden Plausibilisierung.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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