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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 4198/09

Datum:
28.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 4198/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0728.2K4198.09.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung der Polizeivollzugsbeamten im Eingangsamt der Laufbahn nach Aufstieg in den Laufbahnabschnitt II (Nr. 4.2 BRL Pol). Beurteilungslücke während der Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II und des der Ausbildung vorangegangenen Zeitraums.
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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