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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3791/09

Datum:
13.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3791/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0713.2K3791.09.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung eines Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen. Plausibilität einer dienstlichen Beurteilung mit einem durchschnittlichen Gesamtergebnis (3 Punkte) im Anschluss an eine Spitzenbeurteilung (5 Punkte) im niedrigeren Amt und nach Beförderung im Beurteilungszeitraum.
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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