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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3660/09

Datum:
25.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3660/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0525.2K3660.09.00
 
Leitsätze:

Es bedarf einer besonderen Plausibilisierung, wenn die dienstliche Beurteilung eines Polizeivollzugsbeamten, der in der letzten Beurteilung vor seiner Beförderung noch die Spitzennote (5 Punkte) erhalten hat, im höheren Statusamt lediglich noch durchschnittlich (3 Punkte) ausfällt. Hier: Einzelfall einer unzureichenden Plausibilisierung.

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Klägers durch das Polizeipräsidium E vom 7. November 2008 aufzuheben und ihn unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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