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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3551/09

Datum:
06.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3551/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0806.2K3551.09.00
 
Schlagworte:
Kostendämpfungspauschale; Pauschalierung; Quotelung
Normen:
==§ 12a BVO
Leitsätze:

Die Kostendämpfungspauschale nach " 12a BVO darf unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des Beihilfeberechtigung im Kalednerjahr in der gesamten Höhe in Ansatz gebracht werden. Eine Quotelung ist nicht geboten.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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