Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3261/09

Datum:
17.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3261/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0817.2K3261.09.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz Verbeamtung Übernahme Einstellung Pflichtverletzung Ermessensfehler Verschulden Fahrlässigkeit sorgfältige Prüfung Kausalität hypothetischer Kausalverlauf Beweislastumkehr
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfah-ren eingestellt.

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregie-rung Düsseldorf vom 17. April 2009 verpflichtet, die Klägerin dienst- und versorgungsrechtlich so zu stellen, als wäre sie zum 1. April 2005 in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen worden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstre-ckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank