Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 2388/09

Datum:
27.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 2388/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0727.26K2388.09.00
 
Schlagworte:
Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrdienst Feuerwehrtauglichkeit körperliche Eignung Untersuchung Unfallverhütung Unfallverhütungsvorschriften Atemschutz Atemschutzgerät Fürsorgepflicht
Normen:
LVO FF § 8
Leitsätze:

1. Der Ausschluss vom aktiven Einsatzdienst bei der Freiwilligen Feuerwehr bis zur Durchführung einer vom Betroffenen verweigerten ärztlichen Untersuchung lässt sich nicht auf § 8 LVO FF stützen.

2. Es gibt keinen Rechtssatz, nach dem jeder Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in bestimmten Abständen nachweisen müsste, dass er die notwendige gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Feuerwehrdienstes (Feuerwehrtauglichkeit) besitzt.

 
Tenor:

Der Bescheid des Beklagten vom 9. Dezember 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. März 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Beklage darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank