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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 8336/09

Datum:
02.07.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 8336/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0702.25K8336.09.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerin zu 2 die Klage zu-rückgenommen hat.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Be¬klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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