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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 5077/10

Datum:
09.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 5077/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0909.25K5077.10.00
 
Schlagworte:
Baunachbarrecht Denkmalschutzrechtlicher Abwehranspruch Denkmalrechtlicher Abwehranspruch Rücksichtnahmegebot
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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