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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 3720/10

Datum:
03.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 3720/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2010:0903.25K3720.10.00
 
Schlagworte:
Werbeanlage
 
Tenor:

Der Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 14. Mai 2010 wird auf-gehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Baugenehmigung zur Errichtung einer beleuchteten zweiseitigen Werbeanschlagtafel auf dem Grundstück Gemarkung G1, Flurstück 1098, B-Straße 217 in 00000 E, nach Maßgabe des Bauantrages vom 9. November 2009 zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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